Auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen der Dienstleister und der Verkäufer, die im Amateursportverband „WINDSPORTS SARDINIA – ASD“ (im Folgenden „der Verband“ genannt) mit Sitz in Nuoro (NU), Viale Sardegna Nr. 33/B, Studio Mulas e Mercuri associati, CAP 08100, mit dem Kunden diesen 

Vertrag

1. Gegenstand

Dieser Vertrag regelt den Verkauf von neuen und gebrauchten Waren und Dienstleistungen von: 

a) Unterricht in Kitesurfen, Wing Foil, Wind Foil, Sup, Flyboard, Hoverboard, Wellenreiten und Windsurfen, Wakeboarden, Segeln, Kanufahren, Jetsurfen und anderen Wassersportarten; Ausbildungs- und Auffrischungskurse in Bezug auf die oben genannten Disziplinen;

(b) Vermietung von Ausrüstungen für die Ausübung von Kitesurfing, Wing Foil, Wind Foil, Sup, Flyboard, Hoverboard, Wellenreiten und Windsurfen, Wakeboard, Segeln, Kanufahren, Jetsurfen und anderen Wassersportarten

c) Vermietung von Strandbooten, Sportbooten, Segways, Wasser- und Landtransport, Garagierung und Wasser- und Landtransportdienstleistungen;

d) Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten, wie z. B.: aufblasbare Schleppspiele, Bananenboote, schwimmende Trampoline u. a;

e) Sportreisen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kite-Trips und ähnliches. Dazu gehört auch die Erbringung von fotografischen und audiovisuellen Dienstleistungen zur Dokumentation der Aktivitäten;

f) Andere Aktivitäten mit Hilfe von externen Einrichtungen und/oder Spezialisten, wie z.B.: Wandern, Pferdetrekking, Motorrad-, Quad- und Fahrradtouren; Yoga u.ä;

g) Wassersportveranstaltungen;

h) Verkauf und Reparatur von neuen und gebrauchten Sportgeräten;

i) Verkauf von Gadgets, elektronischem Material und Informationsmaterial im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten;

j) Verkauf von anderen sportbezogenen Produkten.

2. Dauer

Der Vertrag ist von ausschließlich vorübergehender Dauer und beschränkt sich auf den Verkauf von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen wie oben beschrieben.

3. Inhalt

Der Vertrag besteht aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Anhängen „Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten Verordnung (EU) Nr. 2016/679 – GDPR“ und „Genehmigung zur Veröffentlichung von Bildern und audiovisuellen Aufnahmen“.

4. Abschluss

Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitschaft, das Angebot der Dienstleistungen anzunehmen oder den Preis für die der Öffentlichkeit zugänglichen Waren zu akzeptieren, durch Zahlung der Gegenleistung zum Ausdruck gebracht wird. (Erfolgt die Annahme über die Website des Vereins, gilt der Vertrag als abgeschlossen, wenn dieReservierung über das Kontaktformular und die Zahlung der Bestellung erfolgt ist).

5. Verpflichtungen der Parteien

Jede Partei verpflichtet sich, die Verpflichtungen, die sich aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihren Anhängen ergeben, mit der gebotenen Sorgfalt zu erfüllen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde zu:

i) das Entgelt für die vom Verein angebotenen Dienstleistungen und Waren unverzüglich zu zahlen;

ii) allen betrieblichen Anweisungen der Ausbilder, Führer oder des Badesicherheitspersonals (sog. Rettungsschwimmer) im Rahmen der vom Verein organisierten Aktivitäten sowie innerhalb des Vereinsgeländes aus Gründen der Sicherheit und des Personenschutzes Folge zu leisten;

iii) die vorgesehenen Zeiten für den Beginn und das Ende von Kursen oder Aktivitäten zu respektieren;

iv) die vorgesehenen Zeiten für die Aufbewahrung der gemieteten Ausrüstung und/oder Boote einzuhalten, unter Androhung der Zahlung von € 15 für eine Verspätung von 15 Minuten über die vorgesehene Zeit hinaus;

v) die Regeln der Anständigkeit und Sauberkeit der Umgebung und des Strandes zu respektieren, die vom Personal vor Ort festgelegt werden.

6. Nicht-Erstattungsfähigkeit

Im Falle einer Stornierung der Buchung von Führungen, Kursen oder anderen Aktivitäten im Sinne von Punkt 1, Absatz 1, Buchstaben f) und g) durch den Kunden ist keine Rückerstattung an den Kunden vorgesehen, wenn die Gebühr im Voraus bezahlt wurde, außer in Fällen von Stornierungen, die auf die direkte Verantwortung des Vereins zurückzuführen sind (z.B. Stornierung von Kursen oder Führungen). Ebenso ist keine Rückerstattung vorgesehen, wenn die Aktivitäten aufgrund von plötzlichen und unvorhersehbaren Naturereignissen oder aus Gründen der persönlichen Sicherheit abgesagt werden. Außerhalb des letztgenannten Falles obliegt es den Mitarbeitern, den Kunden über ungünstige Wetterbedingungen oder unvorhergesehene Unmöglichkeiten, die die Durchführung der Aktivitäten oder den Verleih von Ausrüstung verhindern, zu informieren und alternative Dienstleistungen oder mögliche neue Termine und Zeiten für dieselben anzubieten. 

7. Befreiung von der Haftung für das Eigentum oder die Wertsachen des Kunden

Abgesehen von den in Artikel 1783 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgesehenen Fällen haftet der Verein in keiner Weise für den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung von Eigentum, Wertgegenständen oder persönlichen Gegenständen des Kunden, die in die Räumlichkeiten des Vereins gebracht oder während der Aktivitäten aufbewahrt werden.

8. Verarbeitung der persönlichen Daten

Gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 werden die im Rahmen der Aktivitäten zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten direkt vom Verein verwaltet und verarbeitet, der sich verpflichtet, sie nicht an Dritte im Rahmen von Handels- oder Marketingmaßnahmen außerhalb des Vereins weiterzugeben, außer in Fällen der Weitergabe an öffentliche Einrichtungen oder Drittunternehmen im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Erfüllungen und Verpflichtungen. Die Einwilligung in die Datenverarbeitung erfolgt mittels eines gesonderten Formulars, das diesem Vertrag beigefügt ist.

9. Anwendbares Recht – Rechtsstreitigkeiten

Der vorliegende Vertrag, seine Anwendung und die sich daraus ergebenden Streitigkeiten unterliegen ausschließlich dem italienischen Recht unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft. Für die Beilegung etwaiger Streitigkeiten ist unbeschadet der Möglichkeit einer gütlichen Einigung ausschließlich das Gericht von Nuoro zuständig, das auf diese Weise bestimmt wird.